Urteil des VGH

Gemeinde und BUND wollen bei Sanierung der Kesslergrube nicht aufgeben

BZ-Plus BASF darf belastetes Erdreich in der Kesslergrube belassen. BUND und die Gemeinde Grenzach-Wyhlen sind vom Urteil des Verwaltungsgerichtshof enttäuscht. Es gibt aber noch juristische Möglichkeiten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Kesslergrube direkt am Rhein  | Foto: Erich Meyer
1/2
Die Kesslergrube direkt am Rhein Foto: Erich Meyer
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen die BASF-Variante der Sanierung der Kesslergrube gescheitert. Am Dienstag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden, die Berufung zurückzuweisen. Unter anderem sieht das Gericht den Umweltverband nicht als klageberechtigt. Der BUND und Bürgermeister Tobias Benz zeigen sich ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel