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Gericht schickt Waffennarr nicht ins Gefängnis

  • Do, 20. Oktober 2005
    Freiburg

     

Bewährungsstrafe für 59-Jährigen / Morddrohungen gegen Vermieterin waren nicht ernst gemeint.

Wahrscheinlich hätte der 59-Jährige seiner Vermieterin nicht damit drohen dürfen, dass er genug Sprengstoff besitze, um sie in die Luft zu jagen. Er hätte seiner Wut und Verzweiflung über die Kündigung seiner bad- und ...

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