Bewährungsstrafe für 59-Jährigen / Morddrohungen gegen Vermieterin waren nicht ernst gemeint.
Wahrscheinlich hätte der 59-Jährige seiner Vermieterin nicht damit drohen dürfen, dass er genug Sprengstoff besitze, um sie in die Luft zu jagen. Er hätte seiner Wut und Verzweiflung über die Kündigung seiner bad- und ...