Gericht sieht große Rechtsprobleme
Ingrid Scharff will gegen die angebliche Verschmutzung von Grundwasser klagen / Fraglich ist, ob das Gericht die Klage zulässt.
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FREIBURG/SCHWANAU. Knapp 70 Minuten hat die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg am Mittwoch über die Zulässigkeit der Klage der Ottenheimerin Ingrid Scharff gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt. Streitpunkt ist die Planfeststellung für Ausbau und Betrieb des Schutterentlastungskanals. Dabei ging es in erster Linie darum, ob Scharff ein subjektives öffentliches Recht für sich in Anspruch nehmen kann. Nur wenn das Gericht das bejaht, wäre ihre Klage zulässig.
Klagen vor einem Verwaltungsgericht müssen zulässig sein. Dabei geht es allein um die Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen und nicht darum, wie und warum ein Kläger seine Klage begründet. Die Vorsitzende Richterin Gabriele Kraft-Lange ...