Gericht sieht nur die Regel
Geldstrafe für Geschwindigkeitsübertretung / Anwalt scheitert mit Verweis auf "Schikane".
LÖRRACH. Zwar ist die Tempo-30-Zone in der Wallbrunnstraße umstritten, doch vor Gericht zählt, was rechtlich Fakt ist. Deshalb wurde ein 20-jähriger Auszubildender zu 160 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt, weil er dort 66 Stundenkilometer fuhr. Ein Gutachter bescheinigte den Messgeräten einwandfreie Funktion.
Am 22. Juni diesen Jahres war der junge Mann um 0.32 Uhr der Wallbrunnstraße stadtauswärts gefahren und mit 69 Stundenkilometern gemessen worden. Nach Abzug der Toleranz legte man 66 Stundenkilometer zugrunde und ...