In der Verhandlung vor dem Landgericht Freiburg geht es um den Tod eines Patienten. Ärzte erkannten einen Herzinfarkt nicht. Ein Gutacher stellt aber auch Abläufe im Kreiskrankenhaus Lörrach in Frage.
Ein Verfahren vor dem Freiburger Landgericht, bei dem es um den Tod eines Patienten und um Schadensersatzansprüche der Witwe geht, stellt an vielen Punkten die Abläufe im Kreiskrankenhaus Lörrach in Frage. In dem fast vier Jahre zurückliegenden Fall seien Diagnose und Behandlung des Mannes (Jahrgang 1940) nach Einschätzung eines Gutachters unzureichend gewesen. Außerdem hätten Sicherungssysteme im Behandlungsablauf "versagt oder seien nicht vorhanden gewesen", sagte der Gutachter bei der Verhandlung mehrfach.
"Die Klinik könnte aus diesem ...