Gesetzliche Auszeit

Erst mal pflegen, statt zu arbeiten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Werden nahe Verwandte plötzlich pflege...ar bis zu 24 Monate verlängert werden.  | Foto: Patrick Pleul (dpa)
Werden nahe Verwandte plötzlich pflegebedürftig, können Arbeitnehmer eine Auszeit von zehn Tagen nehmen. Diese Auszeit kann gar bis zu 24 Monate verlängert werden. Foto: Patrick Pleul (dpa)

Arbeitsverträge sind einzuhalten. Aber wenn von heute auf morgen ein Pflegefall in der Familie auftrifft, greift eine gesetzliche Ausnahme: Betroffene Angehörige können dann bis zu zehn Tage vom Arbeitsplatz wegbleiben, finanzielle Unterstützung inklusive.

Erst die Pflege, dann der Job, so lautet das Angebot des Gesetzgebers für sogenannte akute Pflegesituationen. Möchte der Angehörige über die ersten zehn Tage hinaus pflegen, ist sogar eine Verlängerung auf bis zu zwei Jahre möglich.
Akuter Pflegebedarf
Eine Pflegesituation gilt als akut, wenn ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel