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Bundesgerichtshof urteilt zu Eigenbedarfskündigung

Härtefälle gibt es nur mit ärztlichem Attest

Christian Rath

Von

Mi, 22. Mai 2019 um 20:02 Uhr

Wirtschaft

Wenn Mieter sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, muss ein Härtefall durch ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten belegt werden. Ein Attest des eigenen Hausarztes genügt nicht.

Ärgerlich für Mieter – eine Eigenbedarfskündigung  | Foto: Stephan Jansen (dpa)
Ärgerlich für Mieter – eine Eigenbedarfskündigung Foto: Stephan Jansen (dpa)
Wer als Mieter eine Eigenbedarfskündigung abwehren will und mit der Härtefallklausel argumentiert, benötigt künftig ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten. Das ...

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