Wenn Mieter sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, muss ein Härtefall durch ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten belegt werden. Ein Attest des eigenen Hausarztes genügt nicht.
Wer als Mieter eine Eigenbedarfskündigung abwehren will und mit der Härtefallklausel argumentiert, benötigt künftig ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten. Das ...