Haftstrafe für Schläge gegen Taxifahrer
Zur Bewährung ausgesetzt.
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KENZINGEN. Wegen Körperverletzung musste sich ein 33 Jahre alter Mann ausländischer Staatsangehörigkeit vor dem Amtsgericht Kenzingen verantworten. Aufgrund seiner Vorstrafen endete das Verfahren mit einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Er wurde auch zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.
Angefangen hatte es mit dem Ruf eines Taxis: Der Angeklagte wollte an einem Sonntag im August 2011 mit seinem kranken Vater ins Kreiskrankenhaus fahren und legte dafür einen Schein des Arztes vor. ...