Hartz IV darf verweigert werden
EU-Bürger, die sich in Deutschland arbeitslos melden, ohne nachweisbar Arbeit zu suchen, haben keinen Anspruch auf Sozialleistung.
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LUXEMBURG. Wirtschaftlich nicht aktive EU-Bürger haben in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Ob auch arbeitssuchenden EU-Bürgern Hartz IV verweigert werden kann, ist noch offen. Dies wird der EuGH erst später in einem anderen Urteil entscheiden.
Konkret ging es in dem jetzt entschiedenen Fall um eine 25 Jahre alte Rumänin, die mit ihrem fünfjährigen Kind in Leipzig lebt. Die Frau hatte in ihrer Heimat nur drei Jahre die Schule besucht und weder dort noch in ...