In der Hochstraße in Lahr darf nur dreistöckig gebaut werden
Der Lahrer Gemeinderat bleibt bei seiner Position zur Bebauung in der Hochstraße. Erlaubt werden sollen nur drei Stockwerke – gegen den Wunsch des Investors.
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Die umstrittene und viel diskutierte Bebauung in der Hochstraße in Lahr soll nun endgültig zum Abschluss gebracht werden. Der Gemeinderat soll in seiner Sitzung am kommenden Montag, 26. Mai, die inhaltlich geänderten und erweiterten Planungsziele für den Bebauungsplan billigen. Der wesentlicher Punkt dabei: Es soll bei maximal drei Stockwerken für die Gebäude bleiben. Der Technische Ausschuss hatte ...