Keine Extrawurst für außereurpäische Fluggesellschaften
Wenn von 2012 an in Europa ein Flugzeug startet oder landet, muss der Besitzer für den Kohlendioxid-Ausstoß zahlen – egal, woher das Unternehmen stammt.
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LUXEMBURG (dpa). Auch ausländische Fluggesellschaften müssen nach Ansicht des höchsten EU-Gerichts für den Kohlendioxidausstoß ihrer Flieger in der EU zahlen. Die Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in den europäischen Handel mit Emissionsrechten sei zulässig, ...