Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, sexueller Missbrauch und Betrug: Ein Staufener ist vom Landgericht Freiburg zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden. Nachträgliche Sicherungsverwahrung lehnte das Gericht ab.
Das Urteil gemildert haben das umfassende Geständnis des Angeklagten, seine Bereitschaft zu einer Therapie und das von ihm in der Verhandlung zum Ausdruck gebrachte Bedauern seiner Taten. Durch das Geständnis, hob die Richterin Eva Voßkuhle hervor, habe die Beweisaufnahme verkürzt werden können. Zudem ...