Neue Richtlinien der Gemeinde Kirchzarten geben vor, welche Waren nicht im Gewerbegebiet am Ortsrand verkauft werden dürfen. Dadurch soll der Einzelhandel in der Ortsmitte gestärkt werden.
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In Kirchzarten wird über die Bauleitplanung geregelt, was nicht im Gewerbegebiet verkauft werden darf. Dadurch soll der Einzelhandel in der Ortsmitte gestärkt werden (Archivbild) Foto: Markus Donner
Gleich mit drei Bebauungsplänen hatte sich der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu befassen. Dabei handelte es sich um notwendige Änderungen für die Gewerbegebiete "Fischerrain" ...