Klassenfahrt mit Folgen
Amtsgericht St. Blasien verurteilte 19-jährigen Schüler wegen Körperverletzung.
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ST. BLASIEN. Eine Klassenfahrt mit Folgen – Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien verwarnte einen 19-jährigen Schüler und verurteilte ihn wegen Körperverletzung zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der junge Mann hatte bei einer Klassenfahrt in erheblich angetrunkenem Zustand einen Klassenkameraden mehrfach auf den Kopf geschlagen und diesen dabei nicht unerheblich verletzt.
Die Costa Brava in Spanien war das Ziel der Klassenfahrt im vergangenen Oktober. Eines Abends unternahm der Angeklagte mit einigen Klassenkameraden eine Disco- und Kneipentour, bei der etliche Biere und Tequila gekippt wurden. "Ich habe für ...