"Selbstverwalter"
"Königreich Deutschland" verboten – was sagt Baden-Württembergs Verfassungsschutz zu der Reichsbürger-Gruppe?
Von rund 300 Anhängern des "Königreichs Deutschland" (KRD) ging der Verfassungsschutz im Südwesten zuletzt aus. Rund 20 Betriebe im Land bekennen sich demnach dazu, "Betriebe im KRD" zu sein.
Di, 13. Mai 2025, 8:50 Uhr
Südwest
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine Gruppe sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten, die sich "Königreich Deutschland" nennt. Im Zuge dessen wurde laut Innenministerium in Baden-Württemberg auch ein Objekt im Regierungsbezirk Stuttgart durchsucht.
Der Verfassungsschutz im Südwesten bezeichnete das "Königreich Deutschland" (KRD) in seinem Bericht 2023 als die zwischenzeitlich bedeutendste Gruppierung des "Selbstverwalter"-Milieus im Land. Man gehe derzeit von einer dreistelligen Zahl an Unterstützern in Baden-Württemberg aus.
Verfassungsschutz: KRD baut sein "Staatsgebiet" aus
Das KRD sei äußerst aktiv darin, sein "Staatsgebiet" weiter auszubauen. Der Bericht verwies auf den Erwerb eines weiteren Grundstücks in Sachsen. Allerdings: "Bislang ist in Baden-Württemberg noch kein erfolgreicher Immobilienerwerb durch die Gruppierung bekanntgeworden." Die Anhängerschaft organisiert sich demnach in Regionalgruppen, unter anderem im Raum Stuttgart, Heilbronn/Schwäbisch-Hall, Ulm, Freiburg/Südbaden und Bodensee. Es hätten zahlreiche Vortragsveranstaltungen stattgefunden.
Über ganz Baden-Württemberg verteilt bekennen sich demnach rund 20 kleinere und mittelständische Unternehmen, vom Malerbetrieb bis zum Bestattungsunternehmen, offen dazu, "Betriebe im KRD" zu sein. Aushängen vor Ort oder dem jeweiligen Impressum der Firmeninternetseite sei zu entnehmen, dass jeder Kunde des Unternehmens "für die Dauer der Geschäftsbeziehung temporäres Mitglied des KRD" werde, schrieb der Verfassungsschutz.
Aufbau einer Existenzgrundlage "außerhalb des BRD-Systems"
Nach dem Anschluss an das KRD sollten demnach angeblich Pflichten zur Entrichtung von Steuern entfallen, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Ebenso seien reduzierte Sozialabgaben vorgesehen, die an das KRD gezahlt werden sollten. Die Geschäfte im KRD seien – anders als in der Bundesrepublik – steuerfrei. Wahrheitswidrig werde behauptet, das KRD ermögliche, "sich völlig legal außerhalb des BRD-Systems eine Existenzgrundlage" aufzubauen.
Laut Verfassungsschutz hatten sich im Jahr 2023 mehrfach KRD-Mitglieder mit ihrer "KRDIdentitätskarte" statt des Personalausweises ausgewiesen. Dies mache deutlich, dass die Anhänger der Gruppierung davon ausgingen, sich in einem eigenen, unabhängigen Rechtskreis zu bewegen, in dem die Normen der Bundesrepublik keine Gültigkeit besäßen, hieß es im Verfassungsschutzbericht.