Kommunalaufsicht nimmt Stellung zum Streit zwischen Dyn A 5-Partnern : Satzung lähmt Handlungsfähigkeit im Zweckverband
ETTENHEIM/MAHLBERG. Im Streit um einen rechtsgültigen Bebauungsplan für das gesamte Areal des Zweckverbands Dyn A 5 hat die Kommunalaufsicht jetzt klar Stellung bezogen: Sie fordert den Zweckverband auf, seine Satzung so zu ändern, damit er nicht weiter durch eine rechtswidrige Regelung gelähmt ist. Gemeint ist der Passus, demzufolge der Bebauungsplanbeschluss einstimmig zu ...