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Kostenlose Waschmittelproben im Briefkasten sind für Verbraucher nicht zumutbar

Als Frau B. in ihrem Briefkasten Probepackungen eines Flüssigwaschmittels fand, war sie damit nicht einverstanden. Verärgert über diese unerwünschte Werbung wandte sie sich an die Verbraucherzentrale.  

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Flüssigwaschmittel als Gratisprobe im ...indeutig als  unzumutbare Belästigung.  | Foto: Christin Klose
Flüssigwaschmittel als Gratisprobe im Briefkaste: Die Verbraucherzentrale bewertet diese Art von Werbung eindeutig als unzumutbare Belästigung. Foto: Christin Klose
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