Koalitionsverhandlungen

Künftig zwei Stimmen für den Landtag: Grüne und CDU verständigen sich

BZ-Plus Bei Landtagswahlen soll künftig ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste gelten. Die Regelung orientiert sich am Bundestagswahlrecht, unterscheidet sich aber etwas.  

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Neue Regeln für die  nächsten Landtagswahlen in Baden-Württemberg  | Foto: Bernd Weißbrod
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