Arbeitsmarkt
Kurzarbeit könnte während der Corona-Krise ein Mittel gegen Entlassungen sein

Das Coronavirus bedroht viele Arbeitsplätze. Kurzarbeit heißt die Devise der Bundesregierung – so soll verhindert werden, dass Firmen, die keine Aufträge mehr haben, ihre Mitarbeiter entlassen.
Restaurants müssen schließen, die Produktion von Industriebetrieben stockt, weil Zulieferungen zum Beispiel aus Italien oder China nicht ankommen, Friseursalons bleiben leer: In diesen Situationen fällt in Betrieben vorübergehend Arbeit weg und – zumindest auf Sicht – stehen Entlassungen auf der Tagesordnung. Um das zu vermeiden, können Arbeitgeber rückwirkend ab dem 1. März 2020 Kurzarbeit anmelden und für ihre Arbeitnehmer bei den Arbeitsagenturen für maximal zwölf Monate Kurzarbeitergeld beantragen. Ein Überblick über die wichtigsten Aspekte:
Unabwendbarer Arbeitsausfall
Das Kurzarbeitergeld ...
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