"Landesgesetzliche Diskriminierung"
BZ-INTERVIEW mit Bürgermeister Meinrad Baumann (Bad Peterstal-Griesbach) zur Trauungszeremonie von Lebenspartnerschaften.
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ORTENAU. Vor zehn Jahren ging das "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaft" in die Gesetzesblätter ein. Seitdem haben sich auch im Ortenaukreis zahlreiche Paare trauen lassen. Was vielen aufstößt: In Baden-Württemberg sind in den Landkreisen bis heute nicht die Standesämter der Städte und Gemeinden mit der Trauung betraut, sondern die Landratsämter. Robert Ullmann sprach mit Meinrad Baumann, Bürgermeister von Bad Peterstal-Griesbach, der selbst in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lebt.
BZ: Sie plädieren dafür, Lebenspartnerschaften zwischen homosexuellen Paaren bei den Standesämtern einzutragen. Was wären die Vorteile?Baumann: Das bisherige Verfahren ist für alle Beteiligten umständlich, bürokratisch und teuer. Auch die Betroffenen in der Ortenau würden lieber in das Standesamt ihrer Wahl gehen. Doch sie dürfen sich den Ort nicht aussuchen, sondern müssen ins Landratsamt nach Offenburg. Als Eheschließungsstandesbeamter von Bad ...