Click&Collect-Service

Landesregierung verbietet Abhol-Angebote im Handel

Der Einzelhandel hat sich sehnlichst Abholangebote für die Kunden gewünscht, damit das Weihnachtsgeschäft nicht komplett wegbricht. Aber die Landesregierung schiebt den Geschäften den Riegel vor.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Stuttgart: Passanten gehen über den beleuchteten Schlossplatz.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
1/5
Stuttgart: Passanten gehen über den beleuchteten Schlossplatz. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Die Abholung von Waren bei stationären Einzelhändlern wird in Baden-Württemberg während des harten Corona-Lockdowns von diesem Mittwoch an bis zum 10. Januar mit wenigen Ausnahmen verboten. Die Händler dürfen vorbestellte Artikel aber immerhin selber ausliefern oder ausliefern lassen, wie das grün-schwarze Kabinett am Dienstag in Stuttgart ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel