Landratsamt Lörrach muss seine Allgemeinverfügung nachbessern
Das Landratsamt Lörrach konkretisiert die Begründung der Sperrstunde. Ein Wirt war zunächst mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht erfolgreich. Jetzt gilt eine neue Allgemeinverfügung.
Sperrstunde in Neukölln (Symbolbild) Foto: Christophe Gateau (dpa)
Das Landratsamt Lörrach erlässt eine neue Corona-Allgemeinverfügung. Grund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg, der sich auf die vorgezogene Sperrstunde im Kreis Lörrach bezog. Das Gericht gab dem Eilantrag eines Wirts statt und bemängelte die nicht ...