Lebenslange Haft wegen Mordes
Schwurgerichtskammer kann bei allem Bemühen kein Motiv für die Tötung eines 19-Jährigen erkennen
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FREIUBURG/BAD KROZINGEN. Mit einer lebenslangen Freiheitssrtrafe wegen Mordes hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg den gewaltsamen Tod eines 19-jährigen angehenden Restaurantfachmanns aus Bad Krozingen geahndet. Er war am 18. Februar des vergangenen Jahres bei der Rückkehr von einer Schulung in Villingen von dem Angeklagten mit einem Samuraidolch in seiner Dachgeschosswohung in Bad Krozingen mit mehreren Stichen in den Rücken getötet worden.
Erst vor drei Tagen ist der schüchtern und bubenhaft wirkende Angeklagte 25 Jahre alt geworden. Gefasst nahm er gestern das Urteil entgegen und blickte während der rund 50 Minuten dauernden mündlichen Begründung ständig zur Richterbank. Zuvor hatte er mit vorsichtigen Blicken die Mutter seines 19-jährigen Opfers gemustert, die mit ...