Maske tragen müssen ab Ende September auch Restaurantgäste auf dem Weg zum Tisch oder zum Klo. Neu ist auch: Wer aus gesundheitlichen Gründen keine tragen kann, muss das per Attest nachweisen.
Nicht geändert ist, dass auch "sonstige Gründe" dazu führen können, dass das Tragen einer Maske "nicht zumutbar" ist. Dieser Passus hat zu Missverständnissen geführt. Im Supermarkt und beim Friseur, im Öffentlichen Nahverkehr und in der Bahn besteht ...