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Baden-Württemberg

Maskenpflicht wird etwas verschärft, ebenso die Regelung für Ausnahmen

Christian RathThomas Steiner
  • &

  • Mi, 23. September 2020, 20:05 Uhr
    Südwest

     

BZ-Plus Maske tragen müssen ab Ende September auch Restaurantgäste auf dem Weg zum Tisch oder zum Klo. Neu ist auch: Wer aus gesundheitlichen Gründen keine tragen kann, muss das per Attest nachweisen.

Im Öffentlichen Nahverkehr muss Maske getragen werden.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Im Öffentlichen Nahverkehr muss Maske getragen werden. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Nicht geändert ist, dass auch "sonstige Gründe" dazu führen können, dass das Tragen einer Maske "nicht zumutbar" ist. Dieser Passus hat zu Missverständnissen geführt. Im Supermarkt und beim Friseur, im Öffentlichen Nahverkehr und in der Bahn besteht ...

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