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Mehr Sicherheit für beide Parteien

  • Von Felix Mayer

  • Mo, 10. November 2008
    Kreis Lörrach

     

Recht im Alltag: Das neue Forderungssicherungsgesetz soll Handwerkern und Verbrauchern das Leben leichter machen

Felix Mayer  | Foto: privat
Felix Mayer Foto: privat

LÖRRACH. Mit der Sanierung der Fassade ist ein lukrativer Auftrag abgeschlossen. Der Auftraggeber bemängelt nichts und zahlt dennoch nicht. Forderungsausfälle sind in der Baubranche trotz des Aufschwungs der Wirtschaft keine Seltenheit. Auftraggeber bezahlen die Handwerker nicht oder nur sehr zögerlich. Für viele Betriebe sind langwierige Bauprozesse finanziell oft nicht zu verkraften, so dass am Ende nur der Gang zum Insolvenzgericht bleibt.

Hierauf hat der Gesetzgeber reagiert und das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) verabschiedet. Es tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft und soll es Handwerkern erleichtern, berechtigte Werklohnforde rungen zügiger und effektiver als bisher durchzusetzen. In verschiedenen Bereichen kommt es zu Neuerungen:
Früherer Anspruch auf Werklohn
War die Abnahme der abgeschlossenen ...

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