BGH-Urteil
Mieterhöhungen gelten nur für Wohnungsfläche
Wer geht schon mit dem Zollstock durch die Wohnung, bevor er einer Mieterhöhung zustimmt? Künftig kann das ratsam sein. Der BGH hat entschieden, dass die tatsächliche Fläche der Wohnung maßgeblich ist.
Theresa Münch
Do, 19. Nov 2015, 0:00 Uhr
Wirtschaft
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