BGH-Urteil

Mieterhöhungen gelten nur für Wohnungsfläche

Wer geht schon mit dem Zollstock durch die Wohnung, bevor er einer Mieterhöhung zustimmt? Künftig kann das ratsam sein. Der BGH hat entschieden, dass die tatsächliche Fläche der Wohnung maßgeblich ist.  

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Lieber mal nachmessen!  | Foto: dpa
Lieber mal nachmessen! Foto: dpa
Wer geht schon mit dem Zollstock durch die Wohnung, bevor er einer Mieterhöhung zustimmt? Künftig kann das ratsam sein. Viele Wohnungen sind kleiner oder größer als im Vertrag angegeben. Bisher mussten Mieter gewisse Abweichungen akzeptieren. Doch diese Regel hat der Bundesgerichtshof jetzt gekippt. Bei ...

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