Mitgewohnt ist mitgefangen: Quarantäne in Wohnheimen
Wenn bei einem Mitglied eines Haushalts eine Corona-Infektion festgestellt wird, dann muss der gesamte Haushalt in Quarantäne. Das gilt auch in Studierendenwohnheimen und Wohngemeinschaften.
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Mitgewohnt und mitgefangen: Das gilt bei einer Corona-Quarantäne unter anderem auch in Studierendenheimen, Verbindungshäusern von Studentenverbindungen, Pflegeheimen und nicht nur für Familien und Wohngemeinschaften. Jede Wohneinheit gilt nach der neuen Coronaverordnung als ein ...