Corona-Verordnung

Mitgewohnt ist mitgefangen: Quarantäne in Wohnheimen

BZ-Plus Wenn bei einem Mitglied eines Haushalts eine Corona-Infektion festgestellt wird, dann muss der gesamte Haushalt in Quarantäne. Das gilt auch in Studierendenwohnheimen und Wohngemeinschaften.  

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Im Juli standen drei Wohnheime mit ins...n Corona-Infektionen unter Quarantäne.  | Foto: Thomas Frey (dpa)
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Im Juli standen drei Wohnheime mit insgesamt 188 Studierenden in Koblenz aufgrund von Corona-Infektionen unter Quarantäne. Foto: Thomas Frey (dpa)
Mitgewohnt und mitgefangen: Das gilt bei einer Corona-Quarantäne unter anderem auch in Studierendenheimen, Verbindungshäusern von Studentenverbindungen, Pflegeheimen und nicht nur für Familien und Wohngemeinschaften. Jede Wohneinheit gilt nach der neuen Coronaverordnung als ein ...

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