Nach Urteil des Bundessozialgerichts
Nachzahlungen für Grenzgänger

Wer in Deutschland arbeitet, aber in Frankreich wohnt, bekommt Nachzahlungen auf bereits erhaltenes Kurzarbeitergeld. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg hin.
Wer in Deutschland arbeitet, aber in Frankreich wohnt, ...