Urteil im Panzergraben-Prozess

NPD-Organisator aus der Ortenau muss 1200 Euro zahlen

Im sogenannten Panzergraben-Prozess gegen den Organisator einer NPD-Veranstaltung am Panzergraben-Ehrenmal in Rheinau-Memprechtshofen hat das Landgericht Offenburg den 54-Jährigen wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt.  

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NPD-Anhänger im Jahr 2007 auf dem Weg zur Kundgebung am Panzergraben.  | Foto: mimo
NPD-Anhänger im Jahr 2007 auf dem Weg zur Kundgebung am Panzergraben. Foto: mimo
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