Nur der Segen der Finanzamts fehlt noch

Der Klinikausschuss des Kreistags billigt mit großer Mehrheit die neue Rechtsform des Klinikums.  

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Ab 1. Januar 2023 gilt hier voraussichtlich die neue Rechtsform.  | Foto: Valentin Heneka
Ab 1. Januar 2023 gilt hier voraussichtlich die neue Rechtsform. Foto: Valentin Heneka
. Das Ortenau-Klinikum, ein Eigenbetrieb des Ortenaukreises, wird 2023 in eine Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts überführt. Hierzu fehlt nur noch die Zustimmung durch Finanzamt und Kreistag. Dessen Ausschuss für Gesundheit und ...

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