Prozess um Biss am Ohr eines Zweitklässlers eingestellt

Misshandlung eines Zweitklässlers kann nicht nachweisbar.
OFFENBURG. Scherzhaftes Motivationsspiel oder Kindesmisshandlung, harmloses Knabbern am Schülerohr oder Körperverletzung? Ein Termin vor dem Amtsgericht Offenburg am Mittwoch zeigte, wie rasch ein Pädagoge wegen einer von ihm selbst als harmlos eingeschätzten Handlung der Strafverfolgung ausgesetzt sein kann. Ein 23-jähriger Erzieher war der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt, er soll einen seiner Schutzbefohlenen ins Ohr gebissen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.