Prozess um Biss am Ohr eines Zweitklässlers eingestellt
Misshandlung eines Zweitklässlers kann nicht nachweisbar.
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OFFENBURG. Scherzhaftes Motivationsspiel oder Kindesmisshandlung, harmloses Knabbern am Schülerohr oder Körperverletzung? Ein Termin vor dem Amtsgericht Offenburg am Mittwoch zeigte, wie rasch ein Pädagoge wegen einer von ihm selbst als harmlos eingeschätzten Handlung der Strafverfolgung ausgesetzt sein kann. Ein 23-jähriger Erzieher war der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt, er soll einen seiner Schutzbefohlenen ins Ohr gebissen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Geschehen war Folgendes: Der Erzieher betreut in einer Gemeinde des Amtsgerichtsbezirks Offenburg Grundschüler bei den Hausaufgaben, darunter auch einen Zweitklässler. An jenem Tag im März 2012 habe der Junge ständig ...