Urteil

Paketbomber von Karsau muss für viereinhalb Jahre hinter Gitter

Ahnungslos hat sein Opfer das Päckchen geöffnet – es explodierte, riss der Frau zwei Finger ab: Der Paketbomber von Karsau muss für viereinhalb Jahre in Gefängnis. Das hat das Landgericht Freiburg jetzt entschieden.  

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Landgericht Freiburg.  | Foto: Ingo Schneider
Landgericht Freiburg. Foto: Ingo Schneider

RHEINFELDEN. Mit einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren hat das Landgericht Freiburg die Paketbombenattacke eines 42-jährigen Erfurters auf eine 49-jährige Rheinfelderin geahndet. Das Gericht sprach den geständigen Angeklagten der schweren Körperverletzung und des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig. Der Staatsanwalt hatte auf eine Strafe von vier Jahren und neun Monaten plädiert, die Verteidigerin vier Jahre und drei Monate als schuldangemessen erachtet.

In der Paketbombe, die in den Händen der Rheinfelderin am 8. Februar 2011 in Karsau explodierte, befanden sich zehn Gramm eines so genannten Blitzknallpulvers. Vermutlich stammt es, so der Sachverständige vom Landeskriminalamt aus Stuttgart in seinem Gutachten, ...

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