Hat ein Hausarzt eine Patientin attackiert? Diesen Vorwurf machte eine Frau in einer Bewertung im Netz öffentlich. Ein Verfahren wegen Verleumdung wurde eingestellt. Sie muss den Post aber löschen.
Wer im Internet – und damit öffentlich – seinem Hausarzt einen handgreiflichen Übergriff vorwirft, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen. Das hat sich am Dienstag am Amtsgericht Lahr gezeigt. Letztendlich wurde das ...