Bislang wurden im Kreis Lörrach keine Tätigkeitsverbote wegen der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus gesprochen. Den Einrichtungen bereitet sie dennoch Sorgen. Sie brauchen jeden Mitarbeiter.
488 nichtimmunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dem Landratsamt bislang gemeldet. Betroffen von der seit Mitte März gültigen Einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind, neben Kliniken und Heimen, zahlreiche Institutionen: Arzt- und Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Rettungsdienste, sozialpädiatrische Zentren und Praxen sonstiger ...