Regeln müssen gelten

Bei Zahlungsverzug droht Mietern die Pfändung / Nicht alles ist pfändbar.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Geraten Mieter mit der Miete in Verzug...den. Allerdings gibt es klare Grenzen.  | Foto: Kai Remmers
Geraten Mieter mit der Miete in Verzug, können Vermieter pfänden. Allerdings gibt es klare Grenzen. Foto: Kai Remmers

Das Klavier, den Wäschetrockner oder Spielekonsolen: Vermieter können einiges, aber längst nicht alles bei einem Mieter pfänden lassen, wenn er in Zahlungsverzug ist. Was erlaubt ist und was nicht.

Ein Bewohner kann seine Miete oder die Kosten für einen selbst verschuldeten Wohnungsschaden nicht zahlen. Und nun? Oft wachsen dann nicht nur die Rückstände, sondern auch die Angst des Mieters, wie es weitergeht.
Mancher befürchtet in einer solchen Situation vielleicht, dass der Vermieter nun Ansprüche an das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel