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Richter nennt Sender unschädlich

Gerhard M. Kirk
  • Di, 08. März 2005
    Freiburg

     

Landgericht Freiburg erlaubt Mobilfunksendeanlage von T-Mobile in Opfingen - aber auch eine Revision beim Bundesgerichtshof.

"Im Namen des Volkes" hat das Landgericht Freiburg jetzt geurteilt: T-Mobile darf in Opfingen einem schwer herzkranken Mann mit einem Mobilfunksender aufs Dach steigen. Weil deren Betrieb wahrscheinlich gesundheitsschädlich sei, hatte der Freiburger Amtsrichter Jürgen Krieg im Dezember 2000 genau dies verboten. Seine Landgerichtskollegen jedoch sehen Grenz- und Richtwerte eingehalten - der Handy-Sender sei unschädlich.

In der Urteilsbegründung liest sich das so: Einwirkungen durch elektromagnetische Felder seien wie "jede andere Zufügung unwägbarer Stoffe" zu dulden, "wenn sie zu keiner oder nur zu einer ...

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