Rußfilter muss nicht reinigen
Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Autoindustrie
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KARLSRUHE (AFP). Obwohl Dieselautos mit Rußpartikelfilter nicht für den ausschließlichen Stadtverkehr geeignet sind, rechtfertigt dies nicht zum Rücktritt vom Kauf eines Neuwagens. Dass bei den Autos regelmäßige weitere Fahrten zur Filterreinigung nötig sind, sei kein Mangel, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Das Gericht wandte sich damit gegen die Urteile der beiden Vorinstanzen (AZ: VIII ZR 160/07).
Der Kläger, der damit nun unterlag, hatte den Kaufpreis von rund 26 000 Euro für einen neuen Opel Zafira zurückverlangt, weil der ...