Scherz am Telefon mit teuren Folgen
40-Jähriger wurde in zweiter Instanz vom Offenburger Landgericht zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt
Jörg Reitmayer
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LAHR/OFFENBURG. Ein "dummer Spruch" zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort und schon steckt man in den Mühlen der Justiz.
Diese Erfahrung musste ein 40-Jähriger machen. Weil er am Telefon von "Kaffeebohnen für die neue Kaffeemaschine" sprach, aber offensichtlich Munition für ein Maschinengewehr meinte, musste er sich in zweiter Instanz vor dem Landgericht Offenburg ...