Scherz am Telefon mit teuren Folgen

40-Jähriger wurde in zweiter Instanz vom Offenburger Landgericht zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt  

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LAHR/OFFENBURG. Ein "dummer Spruch" zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort und schon steckt man in den Mühlen der Justiz.

Diese Erfahrung musste ein 40-Jähriger machen. Weil er am Telefon von "Kaffeebohnen für die neue Kaffeemaschine" sprach, aber offensichtlich Munition für ein Maschinengewehr meinte, musste er sich in zweiter Instanz vor dem Landgericht Offenburg ...

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