Seit 1. Januar gilt für Gebiete mit Wohnraumknappheit eine verschärfte Mietpreisbremse. Ein Hauptteil der neuen Regelungen betrifft eine erweiterte Auskunftspflicht des Vermieters.
2015 wurde die Mietpreisbremse, gesetzliche Vorschriften im mietrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Gebiete mit Wohnraumknappheit, eingeführt, die in den Bundesländern durch Rechtsverordnung bestimmt wurden. Seit dem 1. Januar 2019 gilt sie in verschärfter Form.
Mit ihrer Einführung durfte der ...