Prozess am Landgericht
Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für versuchten Totschlag am Brunnen

Hat er seine Bekannte im betrunkenen Zustand im Brunnen unter Wasser gedrückt? Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass ein 21-jähriger Angeklagter schuldig ist und fordert drei Jahre und drei Monate Haft.
Seinen 21. Geburtstag wird der Angeklagte wohl nie vergessen – und auch nicht sein mutmaßliches Opfer: In der Nacht zum 30. September 2020 soll er versucht haben, eine Bekannte im Tennenbacher Brunnen zu ertränken. Der Vorfall ereignete sich ...