Straßenverkehr

Stadt Lahr führt Hinweisschild für E-Scooter ein

Ein neues Schild in der Stadt soll für Klarheit bei E-Scooter-Regeln sorgen. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder.  

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Ordnungsamtsleiterin Lucia Vogt, Carin...nweisschild für E-Scooter (von links).  | Foto: Stadt Lahr
Ordnungsamtsleiterin Lucia Vogt, Carina Stuber und Martin Stehr präsentieren das neue Hinweisschild für E-Scooter (von links). Foto: Stadt Lahr

Die batteriebetriebenen Roller gehören mittlerweile zum Stadtbild. Doch mit steigender Nutzung nehmen auch Beschwerden und Unfälle zu – vor allem dort, wo sie nicht fahren dürfen. Die Stadt Lahr reagiert deshalb nicht nur mit Bußgeldern, sondern setzt auf Aufklärung. Ein neues Hinweisschild zeigt an wechselnden Standorten, wo E-Scooter erlaubt sind und wo nicht.

"E-Scooter sind insbesondere bei jungen Menschen zunehmend beliebt. Und wie es von allen Verkehrsteilnehmenden erwartet wird, müssen sich auch alle auf E-Scootern an Regeln halten," wird Ordnungsamtsleiterin Lucia Vogt in der städtischen Mitteilung zitiert. Dazu gehöre das Fahren auf der richtigen Verkehrsfläche, das Einhalten der Verkehrsregeln und das Verbot der Mitnahme von Personen.

Doch weil es oft an Kenntnissen über das korrekte Verhalten im Straßenverkehr fehle, hat die Stadt ein Hinweisschild erstellt, das künftig an unterschiedlichen Stellen in Lahr zum Einsatz kommen soll. Erster Einsatzort sei die Marktstraße, ein Hotspot für Verstöße und Beschwerden. "Hier sind wir insbesondere dem Wunsch des Seniorenbeirats nachgekommen, der die Verwaltung um eine Lösungsfindung gebeten hat. Neben Hinweisschildern haben wir Bodenmarkierungen geprüft", erklärt Carina Stuber von der Straßenverkehrsbehörde. "Da sich die Verkehrsregelung jedoch aus den Verkehrszeichen ergibt und wir immer die ganzheitliche Situation betrachten müssen, wäre eine Verbotsmarkierung einer einzelnen Verkehrsart irreführend. Denn Fahrradfahren und eine Belieferung mit Zulieferfahrzeugen sind beispielsweise in der Marktstraße zeitweise erlaubt. Zudem bietet das Natursteinpflaster keine optimale Oberfläche für Markierungen."

Weitere Standorte sollen folgen

Nach einigen Wochen sollen die Hinweisschilder an weiteren Stellen für Aufklärung sorgen, wie zum Beispiel im Seepark, entlang der Gehwege in der Goethestraße, in der Geroldsecker Vorstadt sowie entlang von Wegen, die für den Kfz-Verkehr gesperrt sind. Aber auch Standorte an erlaubten Wegen sind geplant, kündigt die Stadtverwaltung an.

Martin Stehr, Leiter der Abteilung Mobilität und Verkehr, sieht eine reine Verbotspolitik weder als zielführend noch lösungsorientiert: "Dem Trend, dass der E-Scooter bevorzugt wird, anstatt zu Fuß zu gehen, können wir nur schwer entgegenwirken. Insbesondere für den Arbeitsweg bietet der E-Scooter tatsächlich eine Mobilitätsalternative. Deshalb werden wir uns künftig damit beschäftigen, an welchen Stellen in Lahr E-Scooter erlaubt sind. Hierbei konzentrieren wir uns aber auf Wege, die bereits für den Radverkehr wichtige Pendlerstrecken darstellen. Gehwege und die Fußgängerzone werden weiterhin tabu sein."

Für Verstöße gibt es Bußgelder, bei einigen auch einen Punkt in Flensburg

Verstöße werden außerdem sanktioniert. Wer beispielsweise ohne Straßenzulassung fährt, muss mit einer Strafe in Höhe von 70 Euro rechnen. Für das Fahren auf unzulässigen Verkehrsflächen werden 15 bis 30 Euro fällig, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, kostet zehn Euro und Rotlichtverstöße werden mit einem Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Einen Punkt erhält auch, wer das Handy auf dem E-Scooter nutzt. Zusätzlich müssen 100 Euro bezahlt werden. Das Fahren eines E-Scooters ab 0,5 Promille wird mit 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot sanktioniert. Die Stadt Lahr betont, neben den E-Scooter-Verstößen selbstverständlich auch das Fehlverhalten von Radfahrenden zu sanktionieren.

Was ist verboten und was ist erlaubt?

Erlaubt

Radwege, Radschutzstreifen, Fahrradstraßen und die Fahrbahn. Letztere nur, wenn kein Radweg vorhanden ist.

Verboten

Gehwege, Fußgängerzonen, Parks und andere Flächen, die nicht ausdrücklich für den Radverkehr freigegeben sind. Auch für Kraftfahrzeuge gesperrte Strecken sind verboten, da E-Scooter im rechtlichen Sinn Kleinstfahrzeuge sind. Auch das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist nicht erlaubt, auch nicht mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei".


BZ
Schlagworte: Martin Stehr, Carina Stuber, Lucia Vogt

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