Straftaten für das "Buch des Bösen"

Heranwachsende traten Autospiegel in Serie ab und steckten Gartenhütten in Brand / Jugendgericht ahndet die Taten mit Geldauflagen.  

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EMMENDINGEN/FREIBURG. Mit Geldauflagen von je 1100 Euro hat ein Jugendschöffengericht des Amtsgerichts in Freiburg am Dienstag die Taten von zwei geständigen 20-jährigen Angeklagten aus Herbolzheim und Kenzingen geahndet. Sie hatten von Juli 2012 bis Mitte Februar 2013 zu einer Gruppe von Heranwachsenden gehört, die in wechselnden Zusammensetzungen in elf Gemeinden zwischen Kenzingen und Ettenheim reihenweise Autospiegel abgetreten und einige Gartenhütten angezündet hatten.

Das Gericht stufte die von ihm nach Jugendstrafrecht verhängten Geldauflagen "als absolut außergewöhnlich im Verhältnis zu den Straftaten" ein.
Die Anklage, die auf dem frühzeitigen Geständnissen des einen Angeklagten und des sogenannten Haupttäters aus dem südlichen Breisgau beruhte, der wegen seiner ...

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