Die Friseure in der Region unterlaufen offenkundig nur in Einzelfällen den allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto die Stunde. Zollfahnder finden nur vereinzelt Verstöße.
Darauf deuten die detaillierten Ergebnisse einer Schwerpunktkontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hin, die der Badischen ...