Ein Bürgermeister wird für acht Jahre gewählt. Genug Zeit, um sich zu bewähren. Doch oft passiert es – wie jüngst in Buchenbach – dass Bewerber nach einer oder zwei Amtszeiten scheitern. Warum?
"Verzeihung, verwählt" – der Spruch ist eher am Telefon üblich. Die Erfahrung lehrt aber, dass das auch bei Wahlen von Bürgermeistern passieren kann – erkennbar spätestens, wenn die Bürger ihnen eine zweite Amtszeit verwehren.
Jüngstes Beispiel: Buchenbach. In der Dreisamtalgemeinde wurde der parteilose Wiederbewerber Harald Reinhard (54) nach nur acht Jahren blamabel ...