Überstellung fragwürdig

BZ-Plus Generalanwalt des EuGH sieht hohe Hürden vor der Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Freiwillige verteilen in Rom Kleidung an Flüchtlinge.   | Foto: dpa
Freiwillige verteilen in Rom Kleidung an Flüchtlinge. Foto: dpa

LUXEMBURG. Die Überstellung von Asylbewerbern nach Italien ist verboten, wenn ihnen dort nach ihrer Anerkennung eine "unmenschliche Behandlung" droht. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Melchior Wathelet in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Konkret geht es um den Fall eines 25-jährigen Gambiers, der Anfang 2015 nach Deutschland kam und in Heidelberg untergebracht wurde. Eine Prüfung seiner Fingerabdrücke ergab, dass er 2014 bereits in Italien ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel