Umwelthilfe siegt in Karlsruhe
Bundesgerichtshof bestätigt Klagerecht / Kein Rechtsmissbrauch.
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KARLSRUHE (dpa). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), von Kritikern als "Abmahnverein" attackiert, kann weiterhin abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen. In einem Urteil vom Donnerstag sprach der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Organisation vom Vorwurf des Rechtsmissbrauchs frei. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte, hieß es zur Begründung.
Ein vom Kfz-Gewerbe unterstützter Autohändler aus dem Raum Stuttgart hatte versucht, der DUH vor den höchsten Zivilrichtern Profitabsichten und unzulässige ...