Umzüge sind zu melden
Das neue Bundesmeldegesetz bringt die "Wohnungsgeberbescheinigung" zurück.
LAHR (BZ). Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, das am 1. November in Kraft tritt, werden erstmals bundeseinheitliche Vorschriften geschaffen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Anmeldung einer Wohnung, die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers sowie Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zweck der Werbung oder des Adresshandels.
Bei der Anmeldung einer Wohnung bleibt es bei der allgemeinen Meldepflicht. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Frist zur Anmeldung wird allerdings ...