"Unbedingter Vernichtungswille"

Es war eine Tat, die Südbaden erschütterte: Mit 38 Messerstichen ermordete Charles K. im Februar eine Psychotherapeutin in Offenburg. Am Dienstag wurde er verurteilt – und kommt wohl lange nicht aus dem Gefängnis heraus.  

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Charles K. zu Beginn des Prozesses. De...d allen weiteren Sitzungstagen tragen.  | Foto: Michael Saurer
Charles K. zu Beginn des Prozesses. Den weißen Kaupuzenpulli sollte er noch während allen weiteren Sitzungstagen tragen. Foto: Michael Saurer
Der weiße Kapuzenpulli wurde sein Markenzeichen. An jedem der sechs Sitzungstage betrat Charles K. den Saal des Offenburger Landgerichts mit genau diesem Kleidungsstück, die Kapuze tief ins Gesicht gezogen. Nur das Kinn, der immer länger werdende Bart und der Mund waren zu sehen. Erst als seine Handschellen abgenommen wurden und der Prozess fortgeführt wurde, nahm auch K. die Kapuze ab.

Ein emotionsloses Gesicht kam dann zum Vorschein. Während des gesamten Prozesses, über einen Zeitraum von sechs Wochen, schaute Charles K. nur geradeaus, räusperte sich nie, verlagerte nie seine Sitzposition – und sprach nie. Weder zur Person noch zur Sache wollte K. aussagen – und selbst Wolfgang Reichert, seinem Verteidiger, trug er auf, keinerlei Rückfragen an die geladenen Zeugen zu stellen, selbst wenn diese entlastend für ihn wären.

Für die Familie des Opfers war das schwer erträglich. An jedem Sitzungstag nahmen der Ehemann des Opfers, dessen Eltern und sein Bruder an dem Tisch der Nebenklage Platz. Sie erhofften sich Antworten. Vor allem wollten Sie wissen, was Charles K. zu der Tat getrieben hat.

Die nüchternen Fakten lassen sich schnell erklären. Am 11. Februar dieses Jahres nahm Charles K. kurz nach 17 Uhr Kurs auf den Hintereingang einer psychotherapeutischen Praxis am Rande der Offenburger Innenstadt. Dort stellte er sich in eine Ecke, verharrte über eine Stunde lang regungslos in einer Ecke. Ein Bild, das so unheimlich war, dass eine Nachbarin ein Foto machte.

Gleichzeitig packte die Therapeutin im Inneren der Praxis ihre Sachen, machte Feierabend. Sie war fröhlich, das sagen später ihre Kollegen vor Gericht aus. Am Morgen hatte sie einen Termin in der Klinik gehabt, sie war im vierten Monat schwanger. Mit ihrem französischen Ehemann lebte sie in einer glücklichen Beziehung, pendelte jeden Tag aus dem Elsass zur Arbeit.

Sie verließ die Praxis an diesem Tag wie immer durch den Hinterausgang, entriegelte ihr Auto und konnte nicht sehen, wie sich Charles K. von hinten näherte. Er zog sofort ein Messer und stach mit voller Wucht auf sie ein, immer und immer wieder. 38 Einstichstellen zählten die Rechtsmediziner später. Der Leichnam war so zugerichtet, dass man den Angehörigen eine Identifizierung ersparen wollte. Overkill, Übertötung, würde man so etwas nennen, sagt später der rechtsmedizinische Gutachter vor Gericht.

Immerhin wurde K. schnell festgenommen. Schon ein Jahr zuvor hatte er gegenüber seinen Betreuern Todesdrohungen gegen die Therapeutin geäußert, ein halbes Jahr vor der Tat hatte er sich für einen vierstelligen Eurobetrag eine taktische Weste, taktische Handschuhe und ein Messerset gekauft. Und für die Justiz war er kein Unbekannter. Bereits 2004 wurde er in Frankreich wegen Mordes verurteilt, weil er seinen Nachbarn mit mehreren Schüssen aus dem Jagdgewehr seines Vaters tötete.

Am Dienstag dann das Urteil. Der 43 Jahre alte Deutsch-Franzose wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Das Gericht ordnete auch den Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung an.

Das bedeutet, dass K. wohl Jahrzehnte hinter Gittern verbringen wird. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Stephan Hofsäß, sagte in seiner Urteilbegründung, es habe sich um eine heimtückische Tat gehandelt, wie auch um eine, die aus Niederen Beweggründen begangen wurde. Es habe sich um eine reine Bestrafungsaktion gehandelt, weil K. sich von seiner früheren Therapeutin schlecht behandelt gefühlt hat. "Eine völlige Fehlreaktion", so Hofsäß, ein Motiv, das aus niedersten Motiven heraus gemacht wurde. Er habe einen unbedingten Vernichtungswillen an den Tag gelegt. Mildernde Umstände lägen nicht vor.

Doch was K. zu der Tat getrieben hat, blieb bis zuletzt unklar. Gegenüber seinen Betreuern sagte er, dass er glaube, dass die Therapeutin in ein Komplott verwickelt sei, mit einem Wärter, mit dem er in seiner Zeit in der französischen Haft aneinander geraten sei, gemeinsame Sache mache. Und, dass sie ihn heimlich hypnotisieren würde, um seine Erinnerungen zu löschen.

Ob Charles K. von diesem Wahn zu der Tat getrieben wurde oder ob ein anderes Motiv der Tat zugrunde lag, blieb unklar.

Unklar blieb aber auch, ob das Leben der Therapeutin hätte gerettet werden können, wenn die beteiligten Stellen, Einrichtungen und Behörden konsequenter reagiert hätten. Da war etwa die Klinik an der Lindenhöhe in Offenburg, eine Einrichtung für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Dort war K. mehrfach stationär aufgenommen. Und dort traf er auch auf sein späteres Opfer, das damals noch in der Klinik gearbeitet hat. Offenbar sah die Therapeutin damals schon die Gefährlichkeit in ihm, empfahl der Klinikleitung, ihn in die geschlossene Abteilung einzuweisen, fand aber kein Gehör.

Drei Jahre später, als er gegenüber seinen Betreuern von seinen Mordfantasien gegen die Frau berichtete, informierten diese das Ordnungsamt. Das ließ ein Gutachten über ihn erstellen. Der Gutachter sah aber keine Hinweise auf eine Gefährlichkeit bei K. Gleichzeitig führte eine Polizistin eine sogenannte "Gefährdetenansprache" bei der Therapeutin durch. Sie erzählte ihr also von den gegen sie geäußerten Drohungen. Weitere Konsequenzen folgten aber keine.

Als K. sich ein halbes Jahr später das Messerset kaufte, wandten sich die Betreuer wiederum an die Behörden. Wieder wurde ein Gutachten erstellt, das aber ebenfalls zu dem Schluss kam, dass K. nicht gefährlich sei. Es fand aber eine Gefährderansprache bei K. statt, die aber daran krankte, dass der Polizist, der K. in seiner Wohnung aufsuchte, gar nicht wusste, dass K. ein halbes Jahr zuvor die Todesdrohungen gegen die Therapeutin ausgesprochen hatte. Grund sei der Datenschutz, sagte er vor Gericht. Mehr als ein halbes Jahr könne er in der Polizeidatenbank nicht zurück schauen, um solche Vermerke zu sehen.

Für Ulrike Schwarz, eine der beiden Anwälte der Nebenklage, seien diese Vorgänge nicht zu rechtfertigen. "Jeder hat das getan, was er in seiner Situation für richtig gehalten hat", so Schwarz im Anschluss an die Urteilsverkündung in einer Pressekonferenz. "Doch das ganze System ist fehlerhaft." Es sei nicht richtig zusammengearbeitet worden.

Charles K. kündigte gegenüber seinem Verteidiger an, Revision einlegen zu wollen. Warum ist unklar, schließlich wollte er sich ja bislang nicht verteidigen. Es ist nur eine der vielen ungelösten Fragen.
Schlagworte: Charles K., Stephan Hofsäß, Ulrike Schwarz

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