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Unfallschutz in der Elternzeit

  • Sa, 09. Dezember 2017
    Beruf & Karriere

     

Wer seinen Kollegen das Baby zeigen möchte, macht dies auf eigenes Risiko / Teilnahme an Weihnachtsfeier und Schulungen abgesichert.

Wer in der Elternzeit seinem Unternehm...st nicht gesetzlich unfallversichert.   | Foto: Mascha Brichta (dpa)
Wer in der Elternzeit seinem Unternehmen mit dem Nachwuchs einen Besuch abstattet, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Foto: Mascha Brichta (dpa)

Ein Gläschen Sekt, ein Schnittchen und mitten im Kollegenkreis das kleine Kind: Wer in der Elternzeit seinen frisch geborenen Nachwuchs am Arbeitsplatz vorstellt, macht das auf eigenes Risiko. Denn der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht bei solchen Privatbesuchen nicht; anders als auf der offiziellen Weihnachtsfeier des Unternehmens oder während einer Schulung. Was junge Eltern sonst noch beachten sollten.

Mütter und Väter in Elternzeit sind von der Arbeit unbezahlt freigestellt und haben deshalb einen anderen rechtlichen Status als beschäftigte Mitarbeiter. Viele von ihnen halten jedoch Kontakt zu den Kollegen. Was durchaus ...

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